Rendite für Gemeinnützigkeit®

Dieser Weg eignet sich für Personen, die den Ertrag eines Teils ihres Vermögens einem gemeinnützigen Zweck zukommen lassen wollen, jedoch (noch) nicht das Vermögen selbst. Das heisst, dieser Vermögensteil wird auf Zeit der Gemeinnützigkeit zur Verfügung gestellt.

Die Nutzniessungsgeber schliessen mit der Rütli-Stiftung über einen Vermögensteil einen zeitlich begrenzten Nutzniessungsvertrag ab. Das Vermögen bleibt in ihrem Eigentum und der jeweilige Ertrag fliesst gemäss Nutzniessungsvertrag dem gewünschten gemeinnützigen Zweck zu.

Der Nutzniessungsvertrag soll für mindestens drei Jahre abgeschlossen werden. Bei Kündigung des Vertrags fliesst das Nutzniessungskapital, maximal der eingelegte Nominalbetrag, wieder ins Privatvermögen.

Vorteile:
  • Das Vermögen wird mit Nutzniessung der Rütli-Stiftung auf Zeit, das heisst mit Rückrufmöglichkeit, zur Verfügung gestellt. Diese Lösung eignet sich für nachhaltige Projekte mit wiederholten Zuwendungen.
  • Die Erträge aus der Nutzniessung werden gemäss Nutzniessungsvertrag den individuellen gemeinnützigen Zweckbestimmungen zugewiesen.
  • Spenden können diskret oder mit Namen getätigt werden.
  • Das der Rütli-Stiftung übergebene Nutzniessungsvermögen sowie die daraus entstehenden Erträge sind steuerbefreit.
  • Die Rütli-Stiftung rapportiert jährlich an die zuständige Stiftungsaufsicht.

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Telefon 041 249 49 84
info@ruetli-stiftung.ch